Teilnahmebedingungen 2027

1. Veranstalter und Termin

„Die Stimme Fuldas“ wird von Jennifer und Manuel Schönherr veranstaltet (Kontakt siehe Impressum). Die Show findet am Samstag, 17. April 2027, im S-Club Fulda statt.

2. Wer teilnehmen kann

  • Mindestalter 16 Jahre am Veranstaltungstag
  • Wohnsitz im Landkreis Fulda
  • Solo oder Duo; bei Duos müssen beide die Bedingungen erfüllen
  • Gesang steht im Mittelpunkt: Rap-Beiträge sind nur mit Gesangsanteil möglich
  • Organisationsteam und Jurymitglieder sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen

3. Bewerbung

Bewerbungen sind vom 25. Oktober 2026 bis zum 15. Januar 2027 ausschließlich über das Formular auf dieser Website möglich. Zur Bewerbung gehört ein Bewerbungsvideo (Upload über das Formular oder Link); ein Handyvideo reicht. Die Bewerbung ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

4. Auswahl

Das Organisationsteam wählt nach Bewerbungsschluss die Teilnehmenden aus. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Bewerbungsschluss zeitnah eine Rückmeldung. Die Auswahl wird nicht begründet.

5. Ablauf und Proben

Alle Acts werden live von der Band JENNY AND THE GANG begleitet. Songauswahl, Tonart und Arrangement stimmen wir gemeinsam ab. Die Teilnahme an den Proben, deren Termine wir nach der Auswahl bekanntgeben, und am Soundcheck am Veranstaltungstag ist Voraussetzung für den Auftritt. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

6. Wertung

Die Platzierung ergibt sich je zur Hälfte aus der Wertung einer Fachjury und aus der Abstimmung des Publikums im Saal. Die Entscheidung ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Preise

Die Preise werden vor der Veranstaltung bekanntgegeben. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch ist nicht möglich.

8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Mit der Teilnahme willigen die Teilnehmenden ein, dass bei Proben und der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen entstehen und für die Berichterstattung und Bewerbung von „Die Stimme Fuldas“ veröffentlicht werden (Website, Social Media, Presse). Die Einwilligung wird vor der Veranstaltung schriftlich eingeholt und kann für die Zukunft widerrufen werden.

9. Minderjährige und Jugendschutz

Minderjährige Teilnehmende brauchen die schriftliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Diese muss bis zu dem Termin vorliegen, den wir nach der Auswahl mitteilen, sonst ist kein Auftritt möglich. Am Veranstaltungsabend gilt das Jugendschutzgesetz: Ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dürfen sich 16- und 17-Jährige nur bis 24 Uhr in der Veranstaltung aufhalten.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für mitgebrachte Gegenstände und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

11. Änderungen und Ausschluss

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund verschieben oder absagen. Wer gegen diese Bedingungen verstößt, falsche Angaben macht oder den Ablauf stört, kann ausgeschlossen werden.

12. Datenschutz

Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Stand: Oktober 2026

© 2026 Die Stimme Fuldas